Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht – und gleichzeitig eines der Themen, bei dem viele junge Menschen und Berufseinsteiger den Überblick verlieren. GKV oder PKV? Was zahlt wer? Was passiert beim Jobwechsel? Was wenn man krank ist und noch in der Probezeit ist? Dieser Artikel gibt dir das wichtigste Grundwissen – kompakt und verständlich.
Das Zwei-Säulen-System: GKV und PKV
Deutschland hat zwei grundlegend verschiedene Systeme der Krankenversicherung:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die GKV ist das Standardsystem für die Mehrheit der Bevölkerung. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen – nicht nach dem Gesundheitszustand. Wer weniger verdient, zahlt weniger. Kinder und nicht berufstätige Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung). Leistungen sind gesetzlich festgelegt und für alle Versicherten gleich.
Beitragssätze 2026: Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt weiterhin bei 14,6 % des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens (je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Dazu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag; der vom Bundesministerium für Gesundheit bekanntgegebene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2026 2,9 % — der Satz deiner Kasse kann davon abweichen. Die soziale Pflegeversicherung kostet seit 1. Januar 2025 3,6 % (Arbeitgeber und Beschäftigte tragen davon grundsätzlich je 1,8 %). Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten (insgesamt 4,2 %); ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren gibt es Abschläge. In Sachsen gilt eine abweichende Aufteilung.
Private Krankenversicherung (PKV)
Die PKV ist zugänglich für Selbstständige, Beamte und Angestellte, deren regelmäßiges Bruttojahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, auch Versicherungspflichtgrenze) überschreitet. 2026 liegt die allgemeine JAEG bei 77.400 Euro brutto im Jahr (6.450 Euro monatlich). Für Personen, die am 31. Dezember 2002 bereits privat krankenversichert und wegen Überschreitens der damaligen JAEG versicherungsfrei waren, gilt die besondere JAEG von 69.750 Euro (2026). Der Beitrag in der PKV richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif – nicht nach dem Einkommen. PKV-Versicherte genießen in der Regel schnellere Termine und erweiterte Leistungen, tragen aber das volle Beitragsrisiko im Alter.

Wer ist wie versichert? – Die wichtigsten Situationen
Studierende
Bis zum 25. Geburtstag können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei über die Eltern familienversichert sein – wenn die Eltern GKV-versichert sind und das eigene regelmäßige Gesamteinkommen die Grenze nicht überschreitet. 2026 gilt: grundsätzlich 565 Euro monatlich; bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) 603 Euro monatlich. Danach greift die studentische Krankenversicherung (KVdS). Der gesetzlich festgelegte Krankenversicherungs-Sockel liegt 2026 bei 87,38 Euro monatlich; hinzu kommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung. Der Gesamtbeitrag liegt je nach Kasse und Pflege-Status typischerweise grob bei ca. 145–155 Euro monatlich – nicht mehr „rund 120 Euro“. Der Studierendentarif gilt grundsätzlich bis zum 14. Fachsemester oder bis zum 30. Lebensjahr (was zuerst eintritt); Details klärt die jeweilige Krankenkasse.
Berufseinsteiger als Angestellte
Wer als Angestellter unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient, ist automatisch GKV-pflichtversichert. Der Arbeitgeber zahlt rund die Hälfte des Beitrags. Im ersten Job muss man innerhalb von zwei Wochen nach Beschäftigungsbeginn eine Krankenkasse wählen – andernfalls wird man automatisch zugeteilt.
Selbstständige
Selbstständige können sich freiwillig in der GKV versichern oder die PKV wählen. In der GKV gilt eine Mindestbemessungsgrundlage. Laut BMG (Stand 2026) liegt sie bei 1.318,33 Euro monatlich; daraus ergeben sich bei Anwendung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 2,9 % Mindestbeiträge von rund 222,80 Euro monatlich ohne Krankengeldanspruch bzw. rund 230,71 Euro mit Krankengeldanspruch (der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann abweichen). Wer sehr wenig verdient, sollte das früh mit Krankenkasse oder Steuerberatung klären.

Was leistet die GKV – und was nicht?
Was ist abgedeckt
- Arztbesuche und Überweisungen
- Krankenhausbehandlungen (Mehrbettzimmer, Chefarzt nur gegen Zuzahlung)
- Rezeptpflichtige Medikamente (gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro – nie mehr als der Preis des Medikaments; jährliche Belastungsgrenze in der Regel 2 % der Bruttoeinnahmen, bei schwerwiegend chronisch Kranken oft 1 %)
- Vorsorgeuntersuchungen (Krebsfrüherkennung, Check-ups, Impfungen)
- Krankentagegeld nach 6 Wochen Lohnfortzahlung (Krankengeld: 70 % des Bruttolohns)
Was nicht oder nur teilweise abgedeckt ist
- Sehhilfen (nur für Kinder und bei starker Sehbehinderung)
- Zahnersatz (Zuschuss ja, volle Übernahme nein)
- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente
- Viele alternativmedizinische Behandlungen
- Einzel- oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus
Krankheit in der Probezeit – was gilt?
Auch in der Probezeit gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz: Ab dem ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses hat man Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Probezeit ändert daran nichts. Eine Kündigung wegen Krankheit ist zwar rechtlich möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen zulässig – eine einzelne kurze Erkrankung reicht dafür nicht aus. Wichtig: Bei Erkrankung ab dem dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen – viele Arbeitgeber verlangen sie inzwischen schon ab dem ersten Tag.

Kassenwechsel – wann und wie?
Seit 2021 kann man die Krankenkasse nach mindestens 12 Monaten Mitgliedschaft wechseln – mit zwei Monaten Kündigungsfrist. Der Wechsel lohnt sich wenn der Zusatzbeitrag der aktuellen Kasse höher ist als der einer anderen, oder wenn die Zusatzleistungen (z.B. Bonusprogramme, alternative Heilmethoden, Auslandsschutz) bei einer anderen Kasse besser passen.
Fazit: Verstehen ist der erste Schritt
Krankenversicherung klingt trocken – ist aber eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen, die man im Leben trifft. Wer die Grundzüge versteht, kann besser wählen, besser wechseln, und bei Krankheit sicherer agieren. Der beste nächste Schritt: Kasse vergleichen, und prüfen ob der aktuelle Zusatzbeitrag wettbewerbsfähig ist.
Stand der Rechengrößen: 2026. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann vom BMG-Durchschnitt (2,9 %) abweichen. Quellen: BMG Beiträge, BMG Pflegeversicherung, BMG Zuzahlung Arzneimittel, DRV JAEG.
