Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht – und gleichzeitig eines der Themen, bei dem viele junge Menschen und Berufseinsteiger den Überblick verlieren. GKV oder PKV? Was zahlt wer? Was passiert beim Jobwechsel? Was wenn man krank ist und noch in der Probezeit ist? Dieser Artikel gibt dir das wichtigste Grundwissen – kompakt und verständlich.
Das Zwei-Säulen-System: GKV und PKV
Deutschland hat zwei grundlegend verschiedene Systeme der Krankenversicherung:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die GKV ist das Standardsystem für die Mehrheit der Bevölkerung. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen – nicht nach dem Gesundheitszustand. Wer weniger verdient, zahlt weniger. Kinder und nicht berufstätige Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung). Leistungen sind gesetzlich festgelegt und für alle Versicherten gleich.
Beitragssatz 2024: 14,6 % des Bruttoeinkommens (je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer) plus ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 1,7 %). Dazu kommen 3,4 % für die Pflegeversicherung (Kinderlose zahlen 0,6 % mehr).
Private Krankenversicherung (PKV)
Die PKV ist zugänglich für Selbstständige, Beamte und Angestellte, deren Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt (2024: 69.300 Euro/Jahr). Der Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif – nicht nach dem Einkommen. PKV-Versicherte genießen in der Regel schnellere Termine und erweiterte Leistungen, tragen aber das volle Beitragsrisiko im Alter.

Wer ist wie versichert? – Die wichtigsten Situationen
Studierende
Bis zum 25. Geburtstag können Studierende beitragsfrei über die Eltern familienversichert sein – vorausgesetzt das eigene Einkommen liegt unter 505 Euro/Monat (2024) und die Eltern sind GKV-versichert. Danach gilt der günstige Studierendentarif der GKV: rund 120 Euro/Monat. Dieser gilt bis zum 14. Hochschulsemester oder bis zum 30. Lebensjahr – was zuerst eintritt. Mit Nebenjob über 538 Euro/Monat (Minijob-Grenze) entfällt die Familienversicherung.
Berufseinsteiger als Angestellte
Wer als Angestellter unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient, ist automatisch GKV-pflichtversichert. Der Arbeitgeber zahlt rund die Hälfte des Beitrags. Im ersten Job muss man innerhalb von zwei Wochen nach Beschäftigungsbeginn eine Krankenkasse wählen – andernfalls wird man automatisch zugeteilt.
Selbstständige
Selbstständige können sich freiwillig in der GKV versichern oder die PKV wählen. In der GKV gilt ein Mindestbeitrag – auch wenn das Einkommen gering ist. Der Mindesteinkommen, auf das der Beitrag berechnet wird, liegt 2024 bei 1.178,33 Euro/Monat, was zu einem Mindestbeitrag von ca. 200 Euro/Monat führt. Wer sehr wenig verdient, sollte das frühzeitig beim Finanzberater prüfen.

Was leistet die GKV – und was nicht?
Was ist abgedeckt
- Arztbesuche und Überweisungen
- Krankenhausbehandlungen (Mehrbettzimmer, Chefarzt nur gegen Zuzahlung)
- Rezeptpflichtige Medikamente (mit 10 Euro Zuzahlung pro Packung, max. 2 % des Jahreseinkommens gesamt)
- Vorsorgeuntersuchungen (Krebsfrüherkennung, Check-ups, Impfungen)
- Krankentagegeld nach 6 Wochen Lohnfortzahlung (Krankengeld: 70 % des Bruttolohns)
Was nicht oder nur teilweise abgedeckt ist
- Sehhilfen (nur für Kinder und bei starker Sehbehinderung)
- Zahnersatz (Zuschuss ja, volle Übernahme nein)
- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente
- Viele alternativmedizinische Behandlungen
- Einzel- oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus
Krankheit in der Probezeit – was gilt?
Auch in der Probezeit gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz: Ab dem ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses hat man Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Probezeit ändert daran nichts. Eine Kündigung wegen Krankheit ist zwar rechtlich möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen zulässig – eine einzelne kurze Erkrankung reicht dafür nicht aus. Wichtig: Bei Erkrankung ab dem dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen – viele Arbeitgeber verlangen sie inzwischen schon ab dem ersten Tag.

Kassenwechsel – wann und wie?
Seit 2021 kann man die Krankenkasse nach mindestens 12 Monaten Mitgliedschaft wechseln – mit zwei Monaten Kündigungsfrist. Der Wechsel lohnt sich wenn der Zusatzbeitrag der aktuellen Kasse höher ist als der einer anderen, oder wenn die Zusatzleistungen (z.B. Bonusprogramme, alternative Heilmethoden, Auslandsschutz) bei einer anderen Kasse besser passen.
Fazit: Verstehen ist der erste Schritt
Krankenversicherung klingt trocken – ist aber eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen, die man im Leben trifft. Wer die Grundzüge versteht, kann besser wählen, besser wechseln, und bei Krankheit sicherer agieren. Der beste nächste Schritt: Kasse vergleichen, und prüfen ob der aktuelle Zusatzbeitrag wettbewerbsfähig ist.
